Der Beratende Ingenieur
Aufgrund der Bestimmungen zum Schutz der Berufsbezeichnung im Niedersächsischen Ingenieurgesetz darf sich als „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ nur bezeichnen, wer in die Liste der Ingenieurkammer eingetragen ist.
Beratende Ingenieure sind die klassischen Freiberufler, die besonderen Berufspflichten unterliegen. Sie zeichnen sich aus durch:
- Eigenverantwortlichkeit
- Unabhängigkeit
- Berufserfahrung
- Berufshaftpflichtversicherung
Er führt als Freiberufler technische Vermessungen mit privatrechtlichem Charakter aus (Ingenieurvermessungen).
Der Beratende Ingenieur handelt nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten.