Unsere Dienstleistungen für Sie

Amtlicher Tätigkeitsbereich (Kataster) Nicht amtlicher Tätigkeitsbereich
 Zerlegung (Grundstücksteilung) Absteckung
 Grenzfeststellung Verkehrswertgutachten
 Gebäudevermessung  Bestandsplan
 Lageplan / Standardpräsentation Nivellement
 Baulasteintragung  

Hinweis:  Im § 6 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) werden die Aufgabenträger nach NVermG benannt. Der Abs. 1 führt die Vermessungs- und Katasterbehörden auf. Nach Abs. 2 wirken die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an der Erfüllung der Aufgaben nach §1 Abs. 1 und 2 NVermG nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an der Erfüllung der Aufgaben nach dem NVermG mit.