Unsere Dienstleistungen für Sie
Amtlicher Tätigkeitsbereich (Kataster) | Nicht amtlicher Tätigkeitsbereich |
Zerlegung (Grundstücksteilung) | Absteckung |
Grenzfeststellung | Verkehrswertgutachten |
Gebäudevermessung | Bestandsplan |
Lageplan / Standardpräsentation | Nivellement |
Baulasteintragung |
Hinweis: Im § 6 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) werden die Aufgabenträger nach NVermG benannt. Der Abs. 1 führt die Vermessungs- und Katasterbehörden auf. Nach Abs. 2 wirken die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an der Erfüllung der Aufgaben nach §1 Abs. 1 und 2 NVermG nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an der Erfüllung der Aufgaben nach dem NVermG mit.