Absteckung

Mit Hilfe der Absteckung übertragen wir Ihr Bauvorhaben in die Örtlichkeit, so dass Ihre Baufirma im Anschluss daran mit den Arbeiten für die Bodenplatte u.ä. beginnen kann. Dabei gewährleisten wir die Einhaltung der Bauvorschriften, wie Grenzabstände etc..

Sie geben uns die Absteckungsplanung in die Hand. Wir berechnen diese und führen die örtliche Absteckung durch. (Sollte der Verlauf einer Grenze, zu der Ihr Bauvorhaben einen gewissen Grenzabstand einzuhalten hat, nicht klar definiert sein, ist eine Grenzfeststellung zur Herstellung von Rechtssicherheit im Vorfeld notwendig.) Nach der innendienstlichen Bearbeitung, erhalten Sie von uns eine Absteckskizze mit den notwendigen Maßen.

Die Kosten für die Absteckung richten sich als Dienstleistung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Bitte sprechen Sie uns an.

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