Kostenbeispiele gemäß amtlicher Kostenordnung
* Das vereinfachte Verfahren kommt zur Anwendung sobald das betreffende Grundstück bereits bebaut ist und der Herstellungswert (inklusive eventueller Eigenleistung) 50.000,- € nicht überschreitet.
In den Kosten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.