Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bietet eine Abgrenzung zu den evtl. nicht ausreichend qualifizierten Sachverständigen. Dem Sachverständigen wird mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung bescheinigt, dass er auf seinem Bestellungsgebiet besonders qualifiziert ist. Er ist zusätzlich vereidigt worden, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Die Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt. Die Bezeichnung wird am Ende eines staatlichen Prüfungsverfahrens verliehen. Dieses kann u.a. bei Ingenieurkammern, Industrie- und Handelskammer, Architektenkammern, Handwerks- und Landwirtschaftskammern als öffentlich rechtliche Institutionen bzw. Körperschaften absolviert werden. Die Bestellung wird nicht auf Lebenszeit erteilt. Sie ist nach 5 Jahren zu erneuern. Hier ist u.a. nachzuweisen, dass regelmäßig Fortbildungen stattgefunden haben. Somit ist ein anhaltendes Sachverständnis gewährleistet.