Der Beratende Ingenieur

Aufgrund der Bestimmungen zum Schutz der Berufsbezeichnung im Niedersächsischen Ingenieurgesetz darf sich als  „Beratende Ingenieurin“  oder „Beratender Ingenieur“ nur bezeichnen, wer in die Liste  der Ingenieurkammer eingetragen ist.

Beratende Ingenieure sind die klassischen Freiberufler, die besonderen Berufspflichten unterliegen. Sie zeichnen sich aus durch:

  • Eigenverantwortlichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Berufserfahrung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Er führt als Freiberufler technische Vermessungen mit privatrechtlichem Charakter aus (Ingenieurvermessungen).

Der Beratende Ingenieur handelt nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten.