Verkehrswertgutachten

Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder benötigen aus einem anderen Grund dessen am Markt erzielbaren Wert, dann können sie uns beauftragen, ein Verkehrswertgutachten zu erstellen. Mit Hilfe von normierten Verfahren erstellen wir ein Gutachten, welches Ihnen den Verkehrswert an die Hand gibt. Der Verkehrswert ist im § 194 BauGB (Baugesetzbuch) definiert. Um eine einheitliche Handhabung der Verkehrswertermittlung in Deutschland zu gewährleisten, definiert die WertV (Wertermittlungsverordnung) Wertermittlungsverfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes.

Im Juni 2017 ist Herr Dipl.-Ing. Björn Ansorge von der Ingenieurkammer Niedersachen zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt worden. Nähere Informationen zu öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden Sie auf der Internetseite der niedersächsischen Ingenieurkammer. www.ingenieurkammer.de

Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten richten sich als Dienstleistung nach der Honorierungsempfehlung des Berufsverbandes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI). (siehe Service) Bitte sprechen Sie uns an.

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