Baulasteintragung

Wir erstellen für Sie Baulasterklärungen gemäß § 92 Abs 2 der NBauO (Niedersäschische Bauordnung) oder Grenz- und Abstandsbescheinigungen.

Im nebenstehenden Plan ist z.B. die Grundstücksfläche gestrichelt schraffiert, welche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Flurstücks 204/5 belastet werden soll. Zusammen mit diesem Plan erstellen wir für Sie die Baulasterklärung zur Eintragung in das Baulastenverzeichnis beim zuständigen Bauamt.

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